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Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen für Videoproduktion

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AGB

Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für die Durchführung jeglicher Leistungen durch Hostinghelden und sind verbindlich für alle Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Hostinghelden. Sie gelten auch dann, wenn künftig Geschäfte stattfinden, auch wenn die Geschäftsbedingungen in dem Fall nicht erneut Erwähnung finden sollten. Andere Bedingungen als die im Folgenden aufgeführten sieht Hostinghelden als nichtig an. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen betreffen die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1 Erstellt Hostinghelden ein Angebot und wird dieses vom Auftraggeber ohne explizit gestellte Abweichungen oder Einschränkungen angenommen und anschließend aufgegeben, geht der komplette Auftragsumfang aus der Leistungsdarstellung im Angebot hervor. Sollte die Auftragserteilung in jeglicher Weise vom Angebot abweichen oder sollte ein Angebot gewünscht werden, welches im Leistungskatalog so nicht besteht, kann ein Vertragsverhältnis ausschließlich durch eine explizite Auftragsbestätigung seitens Hostinghelden entstehen. Sollte der Auftraggeber nachträgliche Änderungen wünschen, erfordert die Umsetzung dieser eine schriftliche Bestätigung durch Hostinghelden.

2.2 Mit seinem Einverständnis zu diesen Geschäftsbedingungen nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass eine komplikationslose Abwicklung des Auftrags seine Mitwirkung erfordert. In diesen Zusammenhang sind allen voran alle Leistungen von Hostinghelden (vor allem Dateien, Entwürfe und Skizzen) vom Auftraggeber zu kontrollieren. Daraufhin sind dieselben innerhalb von 10 Werktagen ab dem Eingang beim Kunden freizugeben. Binnen dieser Frist kann den Leistungen widersprochen werden. Sollte dies nicht ausdrücklich innerhalb dieser Frist geschehen, gilt das als Genehmigung der Leistungen seitens des Auftraggebers. Die Einbringungspflicht des Auftraggebers umfasst außerdem vor allem das Bereithalten notwendiger Daten, Texte, graphischer Darstellungen, Logos und Ähnlichem. Zudem hat der Auftraggeber die Pflicht zur Mitwirkung an Probebetrieben.

2.3 Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, Hostinghelden fristgemäß alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, die für die Auftragsrealisierung bereitgestellten Unterlagen (jeglicher Art, vor allem aber Fotos, graphische Darstellungen, Software etc.) auf die rechtliche Zulassung der Benutzung zu prüfen. Allen voran sind sie dabei auf allfällige Rechte (Urheberrechte und dergleichen) Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, dass Hostinghelden in Bezug auf alle allfälligen Rechte Dritter schad- und klaglos bleibt. Zugleich gewährt der Auftraggeber Hostinghelden bei der Realisierung des Auftrags das uneingeschränkte Werknutzungsrecht an den bereitgestellten Unterlagen.

2.4 Der Auftraggeber trägt darüber hinaus die Verantwortung dafür, dass seine Hard- und Software ordnungsgemäß technisch funktionieren und eine rechtliche Zulässigkeit ihrer Benutzung dieser vorliegt.

Termine

3.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt, die das ausdrücklich bestätigt. Besteht eine derartige Vereinbarung nicht, werden die angegebenen Fristen als unverbindlicher, ungefährer Zeitraum der Lieferung oder Leistung angesehen.

3.2 Im Falle eines Verzugs seitens Hostinghelden kommt es erst dann zu Säumnisfolgen, wenn der Auftraggeber eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat, diese aber auch erfolglos war.

Preise und Bezahlung

4.1 Die angegebenen Preise sind ausschließlich Nettopreise (ohne Umsatzsteuer).

4.2 Es besteht hiermit eine Vereinbarung darüber, dass Hostinghelden das Recht hat, die Preise – vor allem im Falle einer Erhöhung von Energie-, Personal- oder Materialkosten – einseitig gemäß den veränderten Bedingungen anzuheben.

Hostinghelden ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Teilrechnungen hinsichtlich erbrachter Leistungen zu stellen oder ebenso Vorauszahlungen für zukünftige Teilleistungen oder die Gesamtleistung einzufordern. Das gleiche gilt für die Erstellung von Vorausrechnungen oder die Abrufung von pauschalen Akontozahlungen.

4.3 Sollten Arbeiten aus beim Kunden gelegenen Gründen nicht ausgeführt werden können, vor allem wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgeht, so steht Hostinghelden das vereinbarte Entgelt in jedem Fall zu. Die Anrechnungsbestimmung des §1168 AGBG wird ausgeschlossen.

4.4 Sollten Leistungen und Barauslagen von Hostinghelden nicht ausdrücklich durch das im Vertrag vereinbarte Honorar vergütet sein, können diese von Hostinghelden gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.5 Binnen 14 Tagen ab Erhalt sind Rechnungen ohne Abzug zu begleichen. Insbesondere gilt das genauso für die Gesamtabrechnung eines Auftrages, der gänzlich oder teilweise aufgrund von beim Kunden gelegenen Gründen nicht ausgeführt werden konnte.

4.6 Im Falle einer Vereinbarung von Ratenzahlung, hat Hostinghelden - im Falle einer nicht rechtzeitigen und/ oder nicht vollständigen Begleichung einer Rate – das Recht der umgehenden Bezahlung des gesamten noch offenen Betrags.

4.7 In jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers.

Vorzeitige Vertragsauflösung

5.1 Wichtige Gründe berechtigen Hostinghelden dazu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Unter „wichtige Gründe“ sind allen voran folgende Umstände zu verstehen:

- Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Abweisung eines Konkursantrags

- Verzug bei der Zahlung von Rechnungen und/ oder Teil- oder Vorausrechnungen seitens des Auftraggebers

- Verzögerung oder gänzlicher Stillstand bei der Ausführung der Leistung verursacht durch den Auftraggeber, allen voran beispielsweise aufgrund des Nichtnachkommens seiner Mitwirkungspflicht

- Unbrauchbarkeit von Unterlagen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden, da diese nicht frei von Rechten Dritter sind oder Ähnliches

5.2 Sollte der Fall einer sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund eintreten, behält Hostinghelden den Anspruch auf die Begleichung des gesamten Aufwandsbetrags durch den Auftraggeber. Hier findet die Anrechnungsbestimmung des §1168 ABGB keine Anwendung.

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

6.1 Bis zur vollständigen Begleichung des gesamten vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrags – inklusive aller Nebenverbindlichkeiten – bleiben die erbrachten Leistungen oder gelieferte Waren Eigentum von Hostinghelden. Die Begleichung von Teilrechnungen ändert nichts am Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst nach der Begleichung – inklusive aller Nebenverbindlichkeiten - des Gesamtauftrages nach Endabrechnung.

6.2 Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers hat Hostinghelden das Recht, ohne dass sonstige Rechte berührt werden, jegliche weitere Leistungen einzustellen.

6.3 Alle von Hostinghelden erbrachten Leistungen, z. B. Skizzen, Ideen, Entwürfe, etc. (einschließlich der Leistungen aus Präsentationen und Teile daraus) bleiben im Urheber- und Eigentumsrecht von Hostinghelden. Der Auftraggeber erwirbt durch (vollständige) Begleichung der Gesamtforderung nur das Recht der Nutzung für den festgemachten Verwendungszweck. Das gilt allen voran auch für die von Hostinghelden erbrachten Software-Leistungen. Hinsichtlich dieser ist der Kunde lediglich berechtigt, die Software-Leistungen nach Tilgung der gesamten Rechnungssumme für eigene Zwecke im Umfang der erstandenen Anzahl an Lizenzen zu verwenden. Wenn nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde eine einzige Lizenz.

6.4 Ein explizites Einverständnis von Hostinghelden ist bei Änderungen oder Bearbeitungen der von Hostinghelden erbrachten Leistungen erforderlich. Außerdem ist eine ausdrückliche Zustimmung von Hostinghelden bei jeder Art der Verwendung von Leistungen, die über den übereingekommenen Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, notwendig.

6.5 Für jede einzelne Zusatznutzung darf Hostinghelden ein von ihr festgelegtes weiteres Entgelt einfordern. Bei jeder Art von widerrechtlicher Verwendung – z. B. zusätzliche und/ oder nicht vereinbarte Nutzung - haftet der Auftraggeber in Höhe des doppelten, für den ursprünglichen Zweck vereinbarten, Entgelts. Dabei bleiben darüber hinausgehende Schadenersatz-, Bereicherungs- oder Honoraransprüche unberührt.

Daten und Kennzeichen

7.1 Hiermit gibt der Auftraggeber Hostinghelden das Recht, alle bereitgestellten Daten zu verwenden, zu verarbeiten, zu bearbeiten, weiterzugeben sowie zu übermitteln oder zu überlassen. Insbesondere gilt das im Falle der Einbeziehung – im Sinne einer Beauftragung – von Subunternehmen. Der Auftraggeber stimmt dem unter 7.1 geschilderten zu. Vor allem gilt seine Zustimmung sowohl der Übermittlung oder Überlassung seiner Daten an Dritte als auch der Verwendung und Persistierung der Daten.

7.2 Zudem autorisiert der Kunde Hostinghelden zur Anführung seiner Unternehmensdaten auf einer Referenzliste. Für diese Ermächtigung ist hiermit keine weitere Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

7.3 Der Auftraggeber stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass Hostinghelden die von ihm angegebenen Daten (vor allem Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Bankdaten, Kontodaten), mit dem Ziel der Erfüllung der im Vertrag festgeschriebenen Leistungen und der Betreuung des Auftraggebers, ermittelt, speichert und verarbeitet. Seine Zustimmung gilt dabei auch für die automatisierte Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten für eigene Werbezwecke von Hostinghelden. Ferner erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm Informationen zu Werbezwecken (bis auf Widerruf) per E-Mail oder auf postalischem Wege zugestellt werden.

7.4 Hostinghelden behält das Recht, bei allen Lieferungen und Leistungen, auf deren Erstellung durch Hostinghelden hinzuweisen. Hierfür steht dem Auftraggeber kein gesonderter Entgeltanspruch zu.

7.5 Hinweisend erklärt Hostinghelden, dass Domainregistrierungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers getätigt werden. Hinsichtlich dessen hat der Auftraggeber die Pflicht, dass Hostinghelden von in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen, allen voran bei allfälligen Forderungen Dritter aus dem Titel des Namens-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzung, schad- und klaglos bleibt. Hostinghelden hat dabei auch keine Verpflichtung, die Zulässigkeit der Nutzung des Domainnamens zu überprüfen. Hierfür ist einzig der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Übergabe/ Gewährleistung

8.1 Durchgeführt ist die Übergabe der vertraglichen Leistung bei Web-Dienstleistungen mit der Online-Stellung, über die der Auftraggeber verständigt werden muss. Im Falle des Scheiterns einer Online-Stellung wegen beim Auftraggeber liegenden Gründen, gilt der Auftrag, mit dem Angebot der Online- Schaltung an den Kunden, als erfüllt.

8.2 Lieferungen und Leistungen von Hostinghelden müssen seitens des Auftraggebers unmittelbar überprüft und etwaige Mängel umgehend, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung/ Leistung an Hostinghelden, schriftlich und mit detaillierter Beschreibung der Mängel, gemeldet werden. Sollte das eben Geschilderte nicht erfolgen, gilt die Lieferung/ Leistung als genehmigt. Bei Teillieferungen und -leistungen von Hostinghelden gilt diese Untersuchungs- und Rügepflicht ebenso.

8.3 Auch bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat Hostinghelden das Recht, sich - im Falle der Unmöglichkeit oder eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes- gegen eine Verbesserung der Leistung auszusprechen. Für den Auftraggeber besteht dabei darüber hinaus eine Beschränkung auf die gesetzlichen Minderungs- und Wandlungsrechte. Der Unternehmenssitz von Hostinghelden ist bei etwaigen Verbesserungslieferungen und/ oder -leistungen Erfüllungsort dergleichen.

8.4 Hostinghelden haftet in keiner Weise für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen und gewährleistet diese ebenso wenig. Allen voran gilt das für die marken-, urheber-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Genauso trägt Hostinghelden in keiner Form Haftung für die vom Auftraggeber übergebenen, vorgegebenen, verwendeten oder verarbeiteten Inhalte.

8.5 Ferner trägt Hostinghelden keine Haftung für eine anhaltende und ununterbrochene Zugänglichkeit der Webdienste und ebenso wenig dafür, dass gewünschte Verbindungen durchgehend hergestellt werden können. Darunter fallen allgemeine technische Störungen, aber vor allem auch Betriebsunterbrechungen wegen oder für technische/r Arbeiten durch Hostinghelden, bei Letzterem sind dabei insbesondere Wartungsarbeiten gemeint.

8.6 Haftung trägt Hostinghelden auch nach der Durchführung von edv-technischen Leistungen (Web-Dienstleistungen) oder Software-Leistungen nicht, wenn diese nicht bei jeder Hard- oder Software – vor allem bei älterer Programmsoftware – genutzt werden können. Sollte keine andere/ gesonderte Übereinkunft vorliegen, wird Hostinghelden die Nutzung geläufiger, marktüblicher Hard- und Software anstreben.

8.7 Eine Haftung von Hostinghelden ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit für allerlei Schäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Sollte eine grobe Fahrlässigkeit vermutet werden, hat der Auftraggeber diese zu beweisen. Der Auftraggeber hat etwaige Schadensersatzforderungen – ausgenommen kürzerer gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Fristen – innerhalb von 3 Monaten ab der Feststellung des Schadens schriftlich anzumelden, ansonsten verfällt die Forderung. Von dem eben Geschilderten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht des Auftraggebers vollkommen unberührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

9.1 Als Erfüllungsort gilt ausschließlich der Sitz von Hostinghelden. Das sachlich zuständige Gericht in Linz wird als Gerichtsstand vereinbart. Falls es sich beim Auftraggeber um einen Konsumenten handelt, ist laut §14 KSchG ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend angeordnet. Ausschließlich österreichisches Recht gilt für jegliche Rechtsbeziehungen, die aus der Nutzung der Internetseite von Hostinghelden oder aus Geschäften, die mit Hostinghelden abgeschlossen werden, resultieren.

9.2 Im Falle der Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, also vor allem wenn diese den zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften widerspricht, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt davon. Dabei ist eine Auslegung oder Ergänzung bzw. Ersetzung der ungültigen Bestimmung erforderlich, damit der ursprünglich beabsichtigte Zweck so weit wie möglich umgesetzt wird.